Die Gefährdungsermittlung / Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale und wichtigste Werkzeug zur Gestaltung unserer Arbeitssicherheit.
Vor jedem Auftrag, zu jeder Schulung, zu jeder Veranstaltung, die wir verantworten, erstellen wir individuell mit großer Sorgfalt eine Gefährdungsbeurteilung. Diese Gefährdungsbeurteilung bestimmt alle Schutzmaßnahmen für die Gesundheit und für die
Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Selbstverständlich wird in jeder von uns erstellten Gefährdungsbeurteilung ein detaillierter und auf die jeweilige Situation abgestimmter Notfall- und Rettungsplan ausgearbeitet. Alle Beteiligten sind bestens in die vorgesehenen Zugangs- und Rettungstechniken geschult und mit den notwendigen Ausrüstungen ausgestattet.
Zu den veranlassten Schutzmaßnahmen gehören auch Schulungen und Unterweisungen für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Wir schulen oder lassen alle, die für uns arbeiten, nicht nur regelmäßig auf Grundlage von geltenden Vorschriften und Regeln
schulen und unterweisen, sondern führen auch intern Schulungen zu bestimmten Themen durch:
Schnelle Rettung (sog. Crash-Rettung), betriebliche Erste Hilfe im Seil, Zugangstechniken, Rettungstechniken mit den
verschiedensten verfügbaren Ausrüstungen. Was neu im Handel ist, probieren wir aus und testen solche neue Ausrüstungen
ausführlich und kritisch.
Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vor Ort bei Kunden Arbeitsaufträge oder Projekte oder Schulungen durchführen, sind berechtigt, auf unvorhergesehene oder unvorhersehbare Situationen oder Gegebenheiten nach eigenem Ermessen zu reagieren und zu handeln. Im Extremfall werden Arbeiten auch eingestellt, bis wir mit unseren Kunden eine Lösung gefunden haben, um einen Auftrag weiter gesund und sicher zu erledigen.