Sachkundigenprüfungen

Wir prüfen für Sie jede Ausrüstung. Auch Rettungsgeräte, Höhensicherungsgeräte, Steigschutzläufer, …

Wir prüfen für Sie Anschlageinrichtungen und Permanentsysteme. Auf Dächern, in Gebäuden, in der Industrie …

Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und Ausrüstung von Industriekletterern müssen mindestens einmal im Jahr durch
befähigte Personen (Sachkundige) nach DGUV Grundsatz 312-906 und DGUV Regel 112-198 geprüft werden.

Das übernehmen wir gern für Sie!
Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sachkundige und befähigte Personen.

Wir prüfen Ihre Ausrüstung. Bei sicherem Zustand geben wir die Ausrüstungen zur weiteren Verwendung frei. Die Prüfung wird dokumentiert.

Prüfung von permanent installierten Anschlageinrichtungen

Anschlageinrichtungen auf Dächern, an Wänden, in Räumen etc. (Permanentsysteme) müssen mindestens einmal im Jahr durch befähigte Personen (Sachkundige) nach DGUV Grundsatz 312-906 geprüft werden. Wie zu prüfen ist, legt der jeweilige Hersteller fest.

Wir prüfen Ihre Anschlageinrichtungen.

Anschlageinrichtungen nach EN 795 können so unterschiedlich sein, dass eine pauschale Preisangabe oder eine pauschale Angabe der benötigten Zeit nicht möglich sind.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot!

Denken Sie bitte daran:

Bei der Prüfung von Anschlageinrichtungen muss eindeutig erkennbar sein, dass der Einbau gemäß den Anforderungen des Herstellers erfolgt ist. In Regel belegt dies eine Einbaudokumentation.
Für eine Freigabe von Anschlageinrichtungen ist dies eine zwingende Voraussetzung.

Sie suchen eine Lösung?

Wir haben sie!

Sind unsere Kunden zufrieden, sind wir es auch

Gehen wir's an!