Unterweisung für Anwender von PSA gegen Absturz
(DGUV Regeln 112-198 / 112-199)
Sie erhalten bei uns oder bei Ihnen die jährlich fällige Unterweisung für Anwender von PSA gegen Absturz gemäß DGUV Regeln 112-198 und 112-199.
Vorschriften des Gesetzgebers und das Regelwerk der DGUV sehen vor, dass Unterweisungen für Anwender von PSA gegen Absturz und die jährlichen Auffrischungen eintägige Schulungen sein müssen, die in angemessenem Umfang praktische Übungen enthalten. Diese Übungen sind an den tatsächlichen Anforderungen des Arbeitsalltags der Teilnehmer auszurichten.
Nach Absprache führen wir selbstverständlich auch gerne zweitägige Schulungen für Sie durch. Fragen Sie uns!
Alle Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme und ein ausführliches Teilnehmerskript.
Sie buchen als Einzelteilnehmender, als Gruppe mit max. 6 Teilnehmenden oder als Gruppe mit max. 8 Teilnehmenden (2 Trainer in der Praxis)
Bitte beachten Sie: Gruppenunterweisungen können nur gebucht werden, wenn für einen Termin noch keine weitere Anmeldung vorliegt. Rufen Sie deshalb gerne sicherheitshalber vorher an, um dies zu klären!
Anmerkung: Schulungen in englischer Sprache sind für uns kein Problem. Bitte sprechen Sie uns aber darauf auf jeden Fall vor einer Anmeldung an, damit wir uns darauf einstellen können!
Gerne klären wir Fragen auch telefonisch unter (040) 756012 400.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Ausrüstung durch uns am Schulungstag während Ihrer Schulung prüfen lassen wollen, so können wir das spontan nur in Ausnahmefällen realisieren. Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit, wenn Sie eine Sachkundigenprüfung während Ihrer Schulung erledigt haben wollen. Wir werden dann versuchen,dass wir das organisiert bekommen. Eine Garantie hierfür können wir leider nicht geben. Grundsätzlich prüfen wir PSA gegen Absturz mit der notwendigen Gründlichkeit, die wir nur gewähren können, wenn wir im Vorwege planen können.
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